30 Jan Wichtig – Aus gegebenen Anlass
„Absage meines Termins aufgrund von Krankheit, Quarantäne oder auch ein Kontaktgeschehen“
Wir möchten unsere Patienten darauf hinweisen, dass wir Termine, die aufgrund von Krankheit, Quarantäne oder Kontaktgeschehen unterhalb der 24 h Absagepflicht abgesagt werden, in Rechnung gestellt werden. Um Unmut und Missverständnisse zu entkräften möchten wir eine Erklärung hierzu geben.
Für viele Patienten scheint es sehr unverständlich zu sein, weshalb in den o.g. Fällen eine Ausfallrechnung gestellt wird. Wir als Praxis sind bemüht unseren Patienten zeitnah und umgehend einen Termin anzubieten. Wir planen hierfür einen Therapeuten, zu dieser zeit kann nicht zeitgleich kein anderer Patient geplant werden. Nur zu dieser Behandlungszeit erwirtschaftet der Therapeut sein Gehalt. Fällt ein Patient aus, fehlen dem Therapeuten und der Praxis die Einnahmen und somit der Umsatz um dem Therapeuten sein Gehalt zu zahlen. Die Praxis erhält bei einem nicht wahrgenommenen Termin keine Ausgleichszahlung durch die Krankenkasse! Wir sind sehr bemüht den frei gewordenen Termin neu zu belegen, da wir über eine Warteliste verfügen.
Wir bitten daher höflichst um ihr Verständnis, dass wir keine Ausnahmen machen können und im gegebenen Fall eine private Rechnung im Wert der gesetzlichen Vergütung ausstellen müssen. Ihr Termin verfällt jedoch nicht, ihr Termin wird in der Behandlungsfolge hinten angesetzt.